Da Psychotherapie eine Kassenleistung ist, brauchen Sie wie bei jedem Arztbesuch Ihre Versichertenkarte.
Psychotherapeutinnen sind mittlerweile verpflichtet, dem überweisenden Arzt und Ihrem Hausarzt einen kurzen Bericht über die geplante Therapie zu schreiben. Sie können das aber ablehnen, wenn Sie selbst entscheiden wollen, was ein anderer über die Therapie erfahren soll.