Wie bekomme ich einen Termin?

Die meisten Psychotherapeutinnen arbeiten in kleinen Praxen ohne Sprechstundenhilfe. Deshalb sind sie telefonisch nur zu bestimmten Sprechzeiten erreichbar, die in der Regel auf dem Anrufbeantworter angegeben werden. Sie sollten versuchen, diese Zeiten zu nutzen, da Therapeutinnen oft wenig Zeit haben, um Sie zurückzurufen. Da eine einzelne Therapeutin nur eine relativ kleine Zahl von Patienten behandeln kann, ist es manchmal schwierig, einen Therapieplatz zu bekommen. Stellen Sie sich von vornherein darauf ein, mindestens 20 Therapeutinnen anzurufen. Vergessen Sie nicht, dass Sie für sich etwas erreichen wollen und der Einsatz sich deshalb lohnt!

Wenn die Therapeutin keinen Therapieplatz anbieten kann, kann sie oft zumindest einen Sprechstundentermin anbieten. In dieser Stunde kann sie eine Verdachtsdiagnose stellen und Sie beraten, ob eine ambulante Psychotherapie, eine stationäre Therapie oder eine psychiatrische Behandlung sinnvoll sind und Ihnen weitere Möglichkeiten aufzeigen, z.B. Besuch einer Selbsthilfegruppe o.ä.. Sie erhalten danach ein Formular „Individuelle Patienteninformation zur ambulanten Psychotherapeutischen Sprechstunden“ (PTV11) mit einer Verdachtsdiagnose und den Empfehlungen, das Sie z.B. Ihrem Hausarzt vorlegen können. Seit dem 01.04.2018 ist diese Sprechstunde und schriftliche Indikationsstellung Pflicht vor jeder weiterführenden Behandlung.

Um einen Termin für einen Sprechstunde zu bekommen, kann Ihnen die Termin-Service-Stelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung einen Termin vermitteln (Tel. 116117). Allerdings haben Sie keinen Anspruch auf einen Termin bei einer von Ihnen gewünschten Therapeutin, Ort oder Zeit.