Wird Psychotherapie von der Kasse bezahlt?

Psychotherapie ist mittlerweile eine Kassenleistung. Für eine tiefenpsychologische Psychotherapie werden 60 bis 100 Sitzungen genehmigt. Danach können 2 Jahre lang weitere Sitzungen auf Kosten der Krankenkasse nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Nach bis zu fünf Vorgesprächen zum Kennenlernen (sog. „probatorische Sitzungen“; dabei geht es um das Verständnis der Problematik, die Formulierung eines realistisch erreichbaren Therapiezieles und auch darum, ob man „miteinander kann“) stellt die Therapeutin gemeinsam mit der Patientin einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Kurzzeittherapie von 12 Sitzungen bei der Krankenkasse. Reichen diese nicht aus, können nochmals 12 Sitzungen beantragt werden. Für eine längere Behandlung kann eine Langzeittherapie über 36 Sitzungen beantragt werden. Für eine Langzeittherapie muss sie dazu einen Bericht über die Symptomatik, die vermutlich zugrunde liegende Problematik und die Prognose erstellen. Diesen Bericht (in einem verschlossenen Umschlag und in anonymisierter Form) legt die Kasse einem Gutachter vor, d.h. kein Kassenmitarbeiter bekommt den Inhalt zu sehen. Bei der Langzeittherapie ist bei Bedarf eine nochmalige Verlängerung um weitere 40 Sitzungen möglich. Die mögliche Gesamtdauer beträgt also 12+12+36+40=100 Sitzungen. Bei Vorliegen einer körperlichen Erkrankung ist auch ein Bericht des behandelnden Arztes erforderlich.

Für privat versicherte Patienten gelten die Bedingungen ihres Versicherungsvertrages, die z.T. je nach Kasse sehr unterschiedlich sind. Am besten fragen Sie bei Ihrer Kasse nach und lassen sich die entsprechenden Antragsformulare zuschicken.

Beihilfeberechtigte Patienten müssen bei der zuständigen Beihilfestelle Antragsformulare anfordern. In der Regel muss die Therapeutin einen ausführlichen Bericht schreiben, der dann an einen Gutachter weitergeleitet wird.